Seite 16 von 20 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Differenz dagegen elf, zwischen den Gehaltsklassen 8 und 10 zehn und zwischen den Gehaltsklassen 10 und 13 vierzehn Gehaltsstufen. Eine einheitliche, von Schulstufe (bzw. Schultyp oder Unterrichtsbereich) und Gehaltsklasse unabhängige Maximalzahl zusätzlicher Gehaltsstufen ist jedoch aus Praktikabilitätsgründen erforderlich und zulässig.