Die Zuordnungen gründen auf den unterschiedlichen Anforderungen, die an die Unterrichtsfunktion in den verschiedenen Schultypen, Schulstufen und Unterrichtsbereichen gestellt werden. Wird die Anzahl maximaler Gehaltsstufen auf die Differenz zwischen den Grundgehältern der beiden nächstliegenden Gehaltsklassen begrenzt, ist sichergestellt, dass das Grundgehalt zuzüglich der maximal anrechenbaren Gehaltsstufen bei allen Gehaltsklassen das Grundgehalt der Gehaltklasse der nächsthöher klassierten Schulstufe (bzw. Schultyp oder Unterrichtsbereich) nicht übersteigt.