Als Zwischenergebnis ist damit festzuhalten, dass das Ergänzungspatent als qualifizierte Zusatzausbildung nur im Englischunterricht, nicht jedoch in anderen Fächern direkt umsetzbar ist. 2.3.2.4 Honorierung der qualifizierten Zusatzausbildung 2.3.2.4.1 Maximale Anzahl zusätzlicher Gehaltsstufen