Die direkte Umsetzbarkeit beurteilt sich nach den geltenden Bestimmungen und den Verhältnissen des konkreten Einzelfalles. Die von der APD erwähnten "Grundanforderungen für den Fremdsprachenunterricht" sind Zielvorstellungen zum erwünschten Ausbildungsniveau, stellen jedoch keine verbindlichen Normen dar. Die APD führt selber aus, dass das AKVB den Fremdsprachenlehrpersonen eine sprachliche Weiterbildung bis zum Niveau C1 Seite 15 von 20 Erziehungsdirektion des Kantons Bern