vieren. Vor dem Erwerb des Ergänzungspatentes erteilte er Englischunterricht auf Grund von Kenntnissen, die er im Rahmen der Ausbildung zum Primarlehrer und im Rahmen privater Kontakte und Aufenthalte erworben hatte. Die mit dem Ergänzungspatent erworbene Fachausbildung ist damit ihrer Zweckbestimmung entsprechend von A____ direkt umsetzbar und der dadurch für seinen Unterricht bewirkte Mehrnutzen ist offenkundig.