_ z. B. englischsprachige Werke der Weltliteratur, die er im Rahmen seiner Zusatzausbildung behandelt hat, in den Deutschunterricht einbringt, ist dies zwar durchaus wertvoll, entspricht aber nicht der eigentlichen Zweckbestimmung des Ergänzungspatentes. Dieses verfolgte weder den Zweck, zusätzliche Kompetenzen für den Unterricht in anderen Sprachfächern oder gar NMM zu erwerben, noch ist es auf Grund seiner Inhalte und Ausrichtung dafür in direkter Weise geeignet.