Auch die direkte Umsetzbarkeit von Zusatzausbildungen, die ein bestimmtes Unterrichtsfach betreffen, ist nach den in Ziffer 2.3.2.3.1 erwähnten Kriterien zu beurteilen. Deren eigentliche Zweckbestimmung lässt sich auf Grund des unmittelbaren Fachbezugs in der Regel jedoch einfacher bestimmen.