Die Zusatzausbildung soll nicht nur indirekt, sondern unmittelbar eingesetzt werden können. Die Anwendung in der entsprechenden Funktion oder im entsprechenden Teilgebiet der Funktion muss demnach entweder der eigentlichen Zweckbestimmung der Zusatzausbildung entsprechen oder diese muss auf Grund ihrer Inhalte und ihrer Ausrichtung für die Anwendung direkt geeignet sein. Diese Auslegung entspricht dem Wortlaut und Wortsinn sowie dem Ziel und Zweck der Norm.