satzausbildung auch dort, wenn auch in geringerem Masse, direkt umsetzbar sei. Insofern bezieht die APD also auch bei DaZ die Umsetzbarkeit der Zusatzausbildung auf das unterrichtete Gesamtpensum im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. Indem die APD für die Umsetzbarkeit des Ergänzungspatentes auf den Anteil der Englischlektionen am Gesamtpensum abgestellt hat, ist A____ gegenüber Lehrpersonen mit CAS- Zusatzausbildungen somit nicht rechtsungleich behandelt worden. 2.3.2.3 Direkte Umsetzbarkeit und erheblicher Mehrnutzen 2.3.2.3.1 Im Allgemeinen