DaZ bildet nämlich stets Bestandteil des Regelunterrichts und für die Lehrkräfte gelten die einschlägigen Ausbildungsanforderungen für die Erteilung von Deutschunterricht auf der Primar- oder Sekundarstufe I und nicht etwa diejenigen für die Erteilung von Spezialunterricht (Entscheid der Erziehungsdirektion vom 6. November 2017 i. S. P. G., E. 2.3). Aus zwei bei ihr hängigen Beschwerdeverfahren ist für die Erziehungsdirektion jedoch ersichtlich, dass die APD auf der Primarstufe ein CAS DaZ mit fünf Gehaltsstufen für den DaZ-Unterricht und mit zwei Gehaltsstufen für die übrigen Fächer honoriert, weil die Zu-