Sinne der BMV handle. Diese Begründung erachtet die Erziehungsdirektion nicht als stichhaltig. DaZ bildet nämlich stets Bestandteil des Regelunterrichts und für die Lehrkräfte gelten die einschlägigen Ausbildungsanforderungen für die Erteilung von Deutschunterricht auf der Primar- oder Sekundarstufe I und nicht etwa diejenigen für die Erteilung von Spezialunterricht (Entscheid der Erziehungsdirektion vom 6. November 2017 i. S. P. G., E. 2.3).