Im Entscheid vom 18. August 2016 i. S. A. S., E. 2.3.4.2, hat die Erziehungsdirektion die restriktive Auslegung der APD als heikel bezeichnet. Der Frage musste dort aber nicht weiter nachgegangen werden, da das absolvierte Diplom "Bank- und Finanzausbildung für Mittelschulabsolventen" ohnehin nicht einen wesentlichen Teil des Unterrichts einer Gymnasiallehrkraft im Fachbereich Wirtschaft und Recht betraf. Allerdings Seite 12 von 20 Erziehungsdirektion des Kantons Bern