Entsprechend vergibt die APD zu gewährende zusätzliche Gehaltsstufen für die gesamte Funktion. Im Merkblatt Zusatzausbildung führt sie gar aus, die Gehaltsstufen würden integral, d. h. für alle Teilanstellungen vergeben. Diese Aussage trifft aber nur teilweise zu. Die APD hält im Merkblatt selber fest, dass für die Schulleitungsfunktion in jedem Falle eine separate Überprüfung erfolgt. Andererseits gewährt sie die für die Unterrichtsfunktion vergebenen zusätzlichen Gehaltsstufen unabhängig von der Umsetzbarkeit zwar auch für die Funktion "Erfüllung von Spezialaufgaben".