Damit ist festzuhalten, dass eine qualifizierte Zusatzausbildung entweder in der Unterrichtsfunktion, der Funktion Erfüllung von Spezialaufgaben oder der Schulleitungsfunktion an einem bestimmten Schultyp, auf einer bestimmten Schulstufe oder in einem bestimmten Unterrichtsbereich umsetzbar sein muss. Von diesen möglichen Funktionen gehen auch die Praxisfestlegungen der APD aus. 2.3.2.2 Bezugsumfang der Umsetzbarkeit und Vergabeumfang für Gehaltsstufen 2.3.2.2.1 Im Allgemeinen