Funktion Unterricht an den verschiedenen Schultypen (z. B. Berufsvorbereitendes Schuljahr, Mittelschule oder Berufsmatur auf der Sekundarstufe II), Schulstufen (z. B. Primarstufe, Sekundarstufe I) und Unterrichtsbereichen (z. B. Spezialunterricht Volksschule, berufspraktischer Unterricht oder berufliche Grundbildung an Gewerblich-industriellen Berufsfachschulen). Art. 95 Abs. 1 LAV verwendet den Begriff Funktion für die Erfüllung der Schulleitungsaufgaben und bestimmt, dass die Zuordnung der Schulleitungsfunktionen zu Gehaltsklassen in Anhang 2 erfolge. Gemäss Art. 95 Abs. 3 gelten für Lehrkräfte, die für die