Die Praxisfestlegungen der APD stützen sich auf den Vortrag LAV 2007, der insbesondere das Folgende ausführte (S. 27): Als qualifizierte Zusatzausbildungen gelten Ausbildungen, welche für die Erfüllung des Berufsauftrags nicht zwingend sind, aber einen erheblichen Mehrnutzen für dessen Erfüllung generieren. Im Weiteren muss die Zusatzqualifikation für die ausgeübte Funktion direkt umsetzbar sein. Die Umsetzbarkeit hat sich auf das gesamte Tätigkeitsgebiet der entsprechenden Funktion zu beziehen.