Ausbildungsanforderungen nicht erforderlich ist. Dies bedeutet gleichzeitig, dass deren Inhalte nicht bereits in der für die Erfüllung der Ausbildungsanforderungen erforderlichen Grundausbildung vermittelt worden sind. Als qualifiziert gilt die Zusatzausbildung, wenn sie einen bestimmten Mindestumfang aufweist, welcher auf mindestens 300 Lernstunden oder 10 ECTS-Punkte festgelegt worden ist.