2.3 Würdigung 2.3.1 Qualifizierte Zusatzausbildung Nach den Praxisfestlegungen der APD liegt eine Zusatzausbildung dann vor, wenn diese Ausbildung für die Erfüllung des Berufsauftrages nicht zwingend, d. h. zur Erfüllung der Seite 10 von 20 Erziehungsdirektion des Kantons Bern