Die APD sah sich zum Erlass des Merkblatts Zusatzausbildung veranlasst, nachdem die Erziehungsdirektion mit den beiden Entscheiden vom 18. Dezember 2015 i. S. N. L. und R. B.-S. die bisher verfolgte Praxis der Begrenzung auf maximal vier zusätzliche Gehaltsstufen als unrechtmässig qualifiziert und die angefochtenen Verfügungen aufgehoben hatte. Beim Merkblatt Zusatzausbildung handelt es sich um Verlautbarungen generell-abs- trakten Inhalts, mit denen die Behörde ihre Praxis für sich selbst oder auch für Dritte kodifiziert und kommuniziert. Solche Regelungen können als sogenannte Verwaltungsverordnungen qualifiziert werden (Felix Uhlmann /Iris Binder, Verwaltungsverordnungen in der