Die APD bestätige in ihrer Stellungnahme, dass für den CAS-Kurs Informatik und die MGS Gehaltsstufen auf das gesamte Arbeitspensum gewährt würden. Der Informatiklehrer an ihrer Schule unterrichte bloss vier Lektionen bei einem Vollpensum und er kenne Primarlehrerinnen, welche bei einem Vollpensum nur zwei Lektionen MGS unterrichteten. Hier handle es sich klar um eine Ungleichbehandlung und nicht nachvollziehbare Vergabe von Gehaltsstufen im Vergleich zu seinem Anrechnungsgesuch. Die Auskunft über sein erlangtes Sprachniveau mit Ergänzungspatent von C2* (mit Stern) sei ihm vor seiner Beschwerde von einer fremdsprachenfachverantwortlichen Dozentin der PHBern auf Anfrage bestätigt worden.