Gemäss den Vorgaben des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) gelte zurzeit als Voraussetzung für das Unterrichten von Fremdsprachen auf der Primarstufe das Sprachniveau B2, auf der Sekundarstufe I das Niveau C1. Mittelfristig würden vor allem mündliche Sprachkenntnisse auf einem höheren Niveau erwartet werden (C1 für Primarstufe und C2 für die Sekundarstufe I). Den Fremdsprachenlehrpersonen werde eine sprachliche Weiterbildung bis zum Niveau C1 empfohlen. Die APD gehe deshalb davon aus, dass diese Anforderungen mit einem Integral- oder Fachdiplom für die Sekundarstufe