Diese Praxis werde auch bei Zusatzausbildungen im Bereich ICT (Information and Communication Technologies) in der Schule und der Musikalischen Grundschule (MGS) angewendet. Einzig für den Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werde eine von der Funktion getrennte Beurteilung vorgenommen, weil es sich bei DaZ-Unterricht um eine besondere Massnahme im Sinne der Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV) und nicht um Regelunterricht handle. Nach Auffassung der APD könnten zusätzliche Gehaltsstufen für eine qualifizierte Zusatzausbildung deshalb grundsätzlich nicht für einzelne Fächer vergeben werden.