Auf entsprechende Fragen des Rechtsdienstes der Erziehungsdirektion führt die APD in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 11. Januar 2018 aus, dem Vortrag der Erziehungsdirektion vom 21. März 2007 an den Regierungsrat zur Totalrevision der LAV vom 28. März 2007 (nachfolgend Vortrag LAV 2007), S. 26 f., könne zu Art. 31 entnommen werden, dass sich die Umsetzbarkeit einer Zusatzausbildung auf das gesamte Tätigkeitsgebiet der entsprechenden Funktion beziehen müsse (abrufbar unter www.erz.be.ch → Schnellzugriff: Anstellung Lehrkräfte → Rechtliche Grundlagen → LAG- und LAV-Änderungen → Vortrag zur LAV-Totalrevision per 1. August 2007; zuletzt besucht am 4. Februar 2019).