Beschränke sich die direkte Dienlichkeit ausschliesslich auf eine Teilanstellung im Pool für Spezialaufgaben oder ein Projekt (z. B. Ausbildung als Informatiker oder Bibliothekar), könnten zusätzliche Gehaltsstufen nur für die Pool- oder Projektanstellung und nicht für allfällige weitere Teilanstellungen gewährt werden. Bei einem Stellenwechsel müsse kein neues Gesuch eingereicht werden, sofern es sich bei der neuen Stelle um die gleiche Schulstufe bzw. Funktion handle. 2.1.1.2 Argumente im konkreten Fall