- Die Zusatzausbildung sei abgeschlossen. - Sie sei für die Erfüllung des Berufsauftrags nicht zwingend. - Die Dauer müsse mindestens 300 Stunden oder 10 ECTS-Punkte betragen. - Mehrere, unabhängig voneinander abgeschlossene bzw. nicht modular aufgebaute Kurse / Ausbildungen würden in ihrer Gesamtheit nicht als Zusatzausbildung anerkannt (keine Portfolio-Beurteilung).