Seite 4 von 20 Erziehungsdirektion des Kantons Bern - 30 – 39 Punkte: drei Gehaltsstufen - 27 – 29 Punkte: zwei Gehaltsstufen Unter dem Begriff Zusatzausbildung seien alle Ausbildungen zu verstehen, bei denen zusätzlich berufliche Kompetenzen erworben würden. Dabei müssten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: