- Zeitaufwand: Der Umfang bzw. die Dauer einer Zusatzausbildung (Stunden / ECTS [European Credit and Transfer Accumulation System] – Punkte) werde im Vergleich zu den qualitativen Elementen in untergeordnetem Masse berücksichtigt. Gemäss dem Formular Zusatzausbildung werden drei Stufen des Ausbildungsumfangs unterschieden und diesen ein Nutzwert von sechs Punkten (ab 60 ECTS), drei Punkten (ab 30 ECTS) oder null Punkten (ab 10 ECTS) zugeordnet.