- Umsetzbarkeit: Es werde geprüft, wie häufig (drei Stufen: dauernd, gelegentlich, nie) die Zusatzausbildung bzw. das erlernte Wissen in der Funktion (Schulleitung, Unterricht etc.) gemessen am Berufsauftrag sowie im Tätigkeitsgebiet (konkretes Aufgabengebiet in den jeweiligen Anstellungen, Teilanstellungen) direkt anwendbar sei. Gemäss dem Formular Zusatzausbildung wird den drei Stufen der Umsetzbarkeit ein Nutzwert von 27 Punkten (dauernd), 13,5 Punkten (gelegentlich) oder null Punkten (nie) zugeordnet.