Zwar ist die Anwendbarkeit der 25-Prozent-Regel bei diesem Auslegungsergebnis deutlich eingeschränkt, jedoch ist sie nach wie vor umsetzbar. Anwendungsfälle ergeben sich beispielsweise bei Lehrkräften mit einem Fachpatent, die auf gleicher Schulstufe Unterricht in Fächern erteilen, die nicht ihrem Fachpatent entsprechen.