Weiter kann die aktuelle Praxis aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen in der Gehaltsklasse zu Verzerrungen bei der Anwendung der 25-Prozent-Regel führen. Auch zielt die Lehreranstellungsgesetzgebung auf die Anstellung gehörig ausgebildeter Lehrkräfte ab. Ein Viertel der Lektionen einer Gesamtanstellung stellt einen relativ grossen Anteil dar, wenn die gesamten Anstellungen einer Lehrkraft berücksichtigt werden würden, was wiederum in Widerspruch mit dem klaren Ziel der Lehreranstellungsgesetzgebung steht. Zwar ist die Anwendbarkeit der 25-Prozent-Regel bei diesem Auslegungsergebnis deutlich eingeschränkt, jedoch ist sie nach wie vor umsetzbar.