zeitig auch dem Willen des Verordnungsgebers, wonach bei der Anwendung der 25-Pro- zent-Regel nur Anstellungen in derselben Gehaltsklasse und bei der gleichen Anstellungsbehörde berücksichtigt werden können (vgl. Vortrag LAV 2010). Die vorliegende Auslegung führt allerdings zu einer restriktiveren Anwendung der 25-Prozent-Regel, als die aktuelle Praxis der APD dies vorsieht. Insbesondere für ein Abstellen auf das Kriterium Gehaltsklasse gibt es jedoch keine Grundlage. Weiter kann die aktuelle Praxis aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen in der Gehaltsklasse zu Verzerrungen bei der Anwendung der 25-Prozent-Regel führen.