Die Mehrheit der verschiedenen Auslegungsmethoden geht somit in dieselbe Richtung, nämlich, die 25-Prozent-Regel innerhalb jeweils einer Anstellung und damit innerhalb einer Stufe, Funktion oder eines Schultyps anzuwenden. Die fragliche Wendung bietet keine Grundlage einzig auf die Gehaltsklasse oder die Anstellungsbehörde als Kriterien abzustellen. Auszugehen ist von der jeweiligen Anstellung einer Lehrkraft. Dies entspricht gleich- Seite 13 von 15 Erziehungsdirektion des Kantons Bern