In die gleiche Richtung geht auch die teleologische Auslegung, welche aufgrund der Zielsetzung in der Lehreranstellungsgesetzgebung, qualifizierte Lehrkräfte anzustellen, für eine eher restriktive Handhabung der 25-Prozent-Regel spricht. Demgemäss ist ebenfalls von den einzelnen (Teil-) Anstellungen und nicht der Gesamtheit der Anstellungen dieser Lehrkraft beim Kanton Bern oder an derselben Anstellungsbehörde auszugehen.