Gemäss der historischen Auslegung wurde der Begriff "Pensum" im Rahmen einer terminologischen LAV-Änderung mit dem Begriff "Funktion" ersetzt. Da pro Funktion jeweils eine separate Anstellung zu erfolgen hat, ergibt sich daraus, dass die 25-Prozent-Regel innerhalb einer einzelnen Anstellung anzuwenden ist. Dies steht auch in Einklang mit dem im Vortrag LAV 2010 geäusserten Willen des Verordnungsgebers, wonach die 25-Prozent- Regel nur angewendet werden könne, wenn die gleiche Gehaltsklasse und die gleiche Anstellungsbehörde betroffen sind.