Wird von den jeweiligen einzelnen Anstellungen ausgegangen, führt dies zu einer weniger weitgefassten Anwendung der 25-Prozent-Regel, als wenn der totale Beschäftigungsgrad bzw. sämtliche Anstellungen einer Lehrkraft miteinbezogen werden. In erstgenanntem Fall kann das Ziel, den Vorgaben entsprechend ausgebildete Lehrkräfte anzustellen, eher erreicht werden. Auch gemäss der teleologischen Auslegung ist demnach davon auszugehen, dass mit der Wendung "erteiltes Pensum" auf die einzelnen (Teil-) Anstellungen abzustellen ist. 2.4.2 Ergebnis der Auslegung Die grammatikalische Auslegung führt zu keinem klaren Ergebnis.