Wird von der vorliegenden Gleichbedeutung der Begriffe "Pensum" und "Funktion" ausgegangen, stimmt dies auch mit dem im Vortrag festgehaltenen Willen des Verordnungsgebers überein, wonach die Lektionen unter derselben Anstellungsbehörde geleistet und die Fächer in der gleichen Gehaltsklasse eingestuft sein sollen, damit sie unter die 25-Prozent- Regel fallen. Da für jede Funktion eine neue Anstellung erfolgen muss, liegen pro Funktion stets dieselbe Anstellungsbehörde sowie dieselbe Gehaltsklasse vor. Gemäss der historischen Auslegung ist unter der Wendung "erteiltes Pensum" demnach die einzelne (Teil-) Anstellung einer Lehrperson zu verstehen. 2.4.1.4 Teleologische Auslegung