Wird der Begriff "Beschäftigungsgrad" folglich pro Anstellung verwendet, umfasst er denselben Anstellungsumfang wie der Begriff "Pensum". Insoweit können die beiden Begriffe dasselbe bedeuten und die Terminologie in LAD und LAV widersprechen sich nicht. Vor diesem Hintergrund, ist der Begriff "Beschäftigungsgrad" in Art. 7 Abs. 3 LAD so zu verstehen, dass der Beschäftigungsgrad pro Anstellung gemeint ist.