Im LAD wurde demnach auf 25 Prozent des Beschäftigungsgrades Bezug genommen. Der Grosse Rat erlässt Gesetze und Dekrete. Im Gesetz sind diejenigen Bestimmungen zu bezeichnen, die durch Dekret näher auszuführen sind (Art. 74 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 [KV; BSG 101.1]). Dekrete sind für die Regelung von Angelegenheiten reserviert, welche zwar nicht die Wichtigkeit von Gesetzesbestimmungen erreichen, aber doch zu viel Gewicht haben, um der Exekutive überlassen zu werden. Sie sind insbesondere für Verordnungsrecht mit erhöhtem Legitimationsbedarf geeignet (Kurt Nuspliger, Bernisches Staatsrecht, 4. Auflage, Bern 2012, S. 115). Hierarchisch steht das