Lehrkräfte oder Funktionsinhaberinnen und Funktionsinhaber für mehr als 25 Prozent ihres Beschäftigungsgrades nicht alle verlangten Voraussetzungen, werden die anrechenbaren Erfahrungs- bzw. Vorstufen von der dafür zuständigen Stelle um maximal fünfzehn reduziert. Sobald die Voraussetzungen für die Ausübung der Funktion erfüllt sind, wird das Gehalt auf Beginn des folgenden Semesters entsprechend angehoben.