Das Bedürfnis nach dieser Regelung besteht somit innerhalb einer Schule. Daraus kann geschlossen werden, dass die 25-Prozent-Regel nicht für die Anwendung ausserhalb einer Schule bestimmt war, sondern lediglich diejenigen Anstellungen einer Lehrkraft an derselben Schule zu berücksichtigen sind, was wiederum auf einen eingeschränkten Einbezug der Anstellungen deutet. Seite 10 von 15 Erziehungsdirektion des Kantons Bern