Oft würden sie diese Lektionen auf das nächste Semester wieder abgeben. Dieser Umstand habe auch Veränderungen des versicherten Verdienstes der Pensionskasse zur Folge, was wiederum Zahlungen auf Freizügigkeitskonti bzw. Verdiensterhöhungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich bringe. Es sei weiter zwingend, dass die Lektionen unter derselben Anstellungsbehörde geleistet und die Fächer in der gleichen Gehaltsklasse eingestuft werden. Im Vortrag LAV 2014 wird auf Seite 22 zu Abs. 3 lediglich erwähnt, dass die bestehende 25-Prozent-Regel beibehalten werde, der Absatz aber terminologisch anzupassen sei.