Mit dieser Regelung wollte man somit den Anreiz schaffen, dass bereits angestellte Lehrkräfte einzelne Lektionen an derselben Schule übernehmen, indem sie trotz fehlender Lehrbefähigungen keinen Gehaltsabzug erhalten. Im Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zur Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) (Änderung) vom 23. Februar 2010 (abrufbar unter www.erz.be.ch → Anstellung Lehrkräfte → Rechtliche Grundlagen → LAG- und LAV-Änderungen → 01.08.2010: Vortrag zur LAV-Teilrevision, nachfolgend Vortrag LAV 2010;