Rechtliche Grundlagen → LAG- und LAV-Änderungen → 01.08.1996: Vortrag zur LAV; zuletzt besucht am 17. September 2018) wird auf Seite 7 zur 25-Prozent-Regel festgehalten, dass insbesondere administrative Gründe ein Abweichen vom Grundsatz gemäss Absatz 1 ("Für den Unterricht in Fächern ohne Lehrbefähigung werden drei Vor- oder Erfahrungsstufen abgezogen, sofern eine Lehrbefähigung für einzelne Fächer dieser Schulstufe vorhanden ist") rechtfertigen würden. Eine befristete Teilanstellung für einzelne Lektionen mache wenig Sinn.