Die 25-Prozent-Regel bestand bei der Einführung der Lehreranstellungsgesetzgebung im Jahr 1994, wurde mit der Revision der Lehreranstellungsgesetzgebung im Jahr 2007 aufgehoben (Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zur Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) vom 21. März 2007, S. 24, [abrufbar unter www.erz.be.ch → Anstellung Lehrkräfte → Rechtliche Grundlagen → LAG- und LAV-Änderungen → 01.08.2007: Vortrag zur LAV-Totalrevision; nachfolgend Vortrag LAV 2007, zuletzt besucht am 17. September 2018]) und mit der Teilrevision der LAV vom 1. August 2010 wieder eingeführt.