Da die Anstellung, wie vorne ausgeführt, pro Stelle, Schulstufe oder Funktion erfolgt, kann nur der Unterricht innerhalb derselben Teilanstellung (also Stelle, Schulstufe oder Funktion) berücksichtigt werden. Dies bedeutet für die auszulegende Wendung, dass die 25-Prozent-Regel lediglich pro (Teil-) Anstellung zu berechnen ist. Aufgrund der systematische Auslegungsmethode ist zu schliessen, dass unter der Wendung "erteiltes Pensum" die jeweilige (Teil-) Anstellung und nicht die Gesamtheit der Teilanstellungen der betreffenden Lehrperson zu verstehen ist. 2.4.1.3 Historische Auslegung