Daraus ergibt sich, dass pro Teilanstellung ein individuelles Pensenbuchhaltungskonto zu führen ist und eine individuelle Pensenbuchhaltung demnach mehrere Teilanstellungen umfassen kann – es sich um die Buchhaltung (allfälliger) mehrerer Pensen bzw. Teilanstellungen handelt. Die Verwendung der Begriffe "Pensum" und "Pensen" in der Lehreranstellungsgesetzgebung lässt darauf schliessen, dass eine Teilanstellung in diesem Zusammenhang mit einem Pensum gleichzustellen ist. Da die Anstellung, wie vorne ausgeführt, pro Stelle, Schulstufe oder Funktion erfolgt, kann nur der Unterricht innerhalb derselben Teilanstellung (also Stelle, Schulstufe oder Funktion) berücksichtigt werden.