Der französische Text enthält im Vergleich zur deutschen Fassung die Ergänzung "de l’enseignant ou de l’enseignante concernée". Der Begriff "programme d'enseignement" (Pensum) wird damit in Bezug zur betroffenen Lehrkraft gesetzt, er knüpft mithin in erster Linie an die Lehrkraft an und nicht etwa an die Anstellungsbehörde, die einzelne Anstellung oder die Gehaltsklasse. Dies deutet darauf hin, dass das erteilte Pensum anhand der Lehrkraft zu bestimmen und für die Berechnung der 25 Prozent das gesamte Pensum der Lehrkraft zu berücksichtigen ist.