sen Fächern weniger als 25 Prozent des erteilten Pensums ausmacht. Der Verordnungstext hält nicht fest, dass das erteilte Pensum bei derselben Anstellungsbehörde oder in derselben Gehaltsklasse vorliegen muss. Zur Beurteilung, ob die 25-Prozent-Regel anwendbar ist, ist zu klären, was unter dem Begriff "erteiltes Pensum" zu verstehen ist. In der Lehreranstellungsgesetzgebung ist dieser Begriff weder definiert noch konkretisiert. Die Wendung stellt einen unbestimmten Gesetzesbegriff dar.