Mit der Kombination von Kindergartenpatent und Diplom in schulischer Heilpädagogik erfüllt sie die Ausbildungsanforderungen gemäss Anhang 1A zur LAV zwar nicht vollständig, aber doch in wichtigen Teilen (vgl. dazu auch Fallbeispiel Nr. 1 auf Seite 20 des Vortrags der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zur Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV] [Änderung] vom 26. Februar 2014 [abrufbar unter www.erz.be.ch → Anstellung Lehrkräfte → Rechtliche Grundlagen → LAG- und LAV-Änderungen → 01.08.2014: Vortrag zur LAV Teilrevision; nachfolgend Vortrag LAV 2014, zuletzt besucht am 17. September 2018]).