BMDV gesprochenen Lektionen jedoch unerheblich, ob die Lehrperson über einen heilpädagogischen Abschluss verfügt. Es ist nach der jeweiligen Schulstufe zu beurteilen, ob die Ausbildungsanforderungen erfüllt sind. Würde es sich um Spezialunterricht oder eine andere besondere Massnahme handeln, für die die Gesetzgebung eine heilpädagogische Lehrperson vorsehen würde, müsste die Einstufung für den Unterricht demnach nicht in der Gehaltsklasse 6 (ohne Vorstufenabzug, wie es A____ geltend macht) erfolgen, sondern in der Gehaltsklasse 10. A____ war jedoch mit der Anstellung als Regellehrkraft auf Primarstufe einverstanden.